DONAU OBERÖSTERREICH
bewegt. berührt.
Fischen in Feldkirchen an der Donau
Bei den Badeseen oder an der Donau
Die obere Hälfte des Landshaager Grabens wurde zur Laichstätte erklärt – Fischen verboten.
Erlaubt:
Verboten:
Fischen an den Feldkirchner Badeseen I , II, und V:
Bestimmungen:
Edelfische und Mindestfangmaße (gem.gesetzl.Bestimmungen)
Hecht, Zander, Wels, Armur, Karpfen, Schleie, Forellen
Entnahme pro Fischtag
Verboten ist :
Fischen an den Feldkirchner Badesee III und IV:
Bestimmungen:
und/oder die Verwendung von Köderfischen ist in den Monaten Februar, März, April und Mai verboten!
Anfüttern ist verboten! Ebenso die Verwendung von Futterbooten und anderen Hilfsmittel! Futterkorb, Futterspirale,
udgl. sind erlaubt. Die Fischerei darf ausnahmslos nur vom Ufer ausgeübt werden! Die Angelruten dürfen nicht
unbeaufsichtigt sein!
Zander, Forelle, Schleie – hiervon jedoch max. 2 Karpfen oder 2 Raubfische (Hecht/Zander). Grundeln unterliegen keiner
Entnahmebeschränkung. Pro Kalenderjahr max. 30 Karpfen, 10 Raubfische (Hecht/Zander). Karpfen über 70 cm müssen
sofort schonend zurückgesetzt werden. Gehälterte Fische gelten als entnommen, müssen sofort ins Fangverzeichnis
eingetragen werden und dürfen weder ausgetauscht, noch zurückgesetzt werden. Entnommene Fische dürfen
im Uferbereich nicht entschuppt und ausgenommen werden.
des OÖ. Fischereigesetzes.
Für Informationen beim Kontakt anfragen.
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