Der Galgen der Gerichtsbarkeit Am Donausteig erinnert der Galgen an frühere Zeiten
Im Jahr 1575 erhielt die Herrschaft Rannariedl das Recht der "Hohen Gerichtsbarkeit", das heißt, der Burgherr konnte das Todesurteil aussprechen. Daher wurde in Dorf ein "bestandhaftes" Hochgericht, das nächtlicherweise nicht verwüstet werden könne, gemauert. Heute noch kündet eine Galgensäule von Verurteilung und Tod zu jener Zeit.
Eine 1978 angebrachte Gedenktafel trägt folgende Inschrift: „Als Zeuge einstiger Macht der Burgherren von Rannariedl kündet dieses 1575 errichtet „bestandhafte Hochgericht“ von Verurteilung und Tod.“
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